Voraussetzungen für die Aufnahme in die Berufsfachschule für Sozialpflege
- beendigte Vollzeitschulpflicht
- erfolgreiches Aufnahmegespräch
- Bewerber mit einer anderen Muttersprache als Deutsch müssen hinreichende Deutschkenntnisse in Wort und Schrift nachweisen.
- ärztliches Zeugnis über die Eignung für den gewählten Beruf (bei Beginn der Ausbildung nicht älter als drei Monate)
- Nachweis über einen ausreichenden Masernschutz
- erweitertes amtliches Führungszeugnis (bei Beginn der Ausbildung nicht älter als drei Monate)
- endgültige Aufnahme nach Bestehen der Probezeit
Die fachpraktische Ausbildung in außerschulischen Einrichtungen, z. B. Krankenhaus, Altenheim
und Behindertenheim kann nur erfolgen, wenn folgende Nachweise vorliegen:
- Nachweis über einen ausreichenden Masernschutz
- Unterweisung nach dem Infektionsschutzgesetz
- Arbeitsmedizinische Unterweisung nach der Biostoffverordnung
- Beratung nach der Biostoffverordnung
Die Unterweisungen und die Beratung werden zu Beginn des Schuljahres von der Berufsfachschule organisiert. Es fällt eine Selbstkostenbeteiligung von ca. 30,00 € an.