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Berufsfachschule für Sozialpflege

Voraussetzungen

Voraussetzungen für die Aufnahme in die Berufsfachschule für Sozialpflege

  • beendigte Vollzeitschulpflicht
  • erfolgreiches Aufnahmegespräch
  • Bewerber mit einer anderen Muttersprache als Deutsch müssen hinreichende Deutschkenntnisse in Wort und Schrift nachweisen.
  • ärztliches Zeugnis über die Eignung für den gewählten Beruf (bei Beginn der Ausbildung nicht älter als drei Monate)
  • Nachweis über einen ausreichenden Masernschutz
  • erweitertes amtliches Führungszeugnis (bei Beginn der Ausbildung nicht älter als drei Monate)
  • endgültige Aufnahme nach Bestehen der Probezeit

 

Die fachpraktische Ausbildung in außerschulischen Einrichtungen, z. B. Krankenhaus, Altenheim
und Behindertenheim kann nur erfolgen, wenn folgende Nachweise vorliegen:

  • Nachweis über einen ausreichenden Masernschutz
  • Unterweisung nach dem Infektionsschutzgesetz
  • Arbeitsmedizinische Unterweisung nach der Biostoffverordnung
  • Beratung nach der Biostoffverordnung

Die Unterweisungen und die Beratung werden zu Beginn des Schuljahres von der Berufsfachschule organisiert. Es fällt eine Selbstkostenbeteiligung von ca. 30,00 € an.

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