Voraussetzungen für die Aufnahme in die Berufsfachschule für Kinderpflege
- erfolgreicher Mittelschulabschluss
- erfolgreiches Aufnahmegespräch
- Bewerber mit einer anderen Muttersprache als Deutsch müssen hinreichende Deutschkenntnisse in Wort und Schrift nachweisen.
- ärztliches Zeugnis über die Eignung für den gewählten Beruf (bei Beginn der Ausbildung nicht älter als drei Monate)
- erweitertes amtliches Führungszeugnis (bei Beginn der Ausbildung nicht älter als drei Monate)
- Vorlage des Impfbuches
- endgültige Aufnahme nach Bestehen der Probezeit
Vor Beginn der fachpraktischen Ausbildung in außerschulischen Einrichtungen:
- Unterweisung nach dem Infektionsschutzgesetz
- Arbeitsmedizinische Unterweisung nach BioStoffV
- Beratung nach BioStoffV
Die Unterweisungen und die Beratung werden von der Berufsfachschule angeboten.