2 Jahre Vollzeitunterricht
Staatliche Abschlussprüfung zur/zum
Staatlich geprüften Sozialbetreuerin und Pflegefachhelferin
Staatlich geprüften Sozialbetreuer und Pflegefachhelfer
Zusätzlich zum Berufsabschluss wird die
Bescheinigung über die Qualifikation zur zusätzlichen Betreuungskraft erworben.
(gemäß den „Qualifikationsanforderungen nach § 4 der Richtlinien nach § 53c SGB XI zur Qualifikation und zu den Aufgaben von zusätzlichen Betreuungskräften in stationären Pflegeeinrichtungen (Betreuungskräfte-RL) vom
19. August 2008 in der Fassung vom 23. November 2016“)
Mittlerer Schulabschluss
Bei einer Durchschnittsnote von mindestens 3,00 im Abschlusszeugnis der Berufsfachschule und dem Nachweis ausreichender Englischkenntnisse wird der Mittlere Schulabschluss verliehen.
Der Unterricht in den fachtheoretischen und fachpraktischen Fächern
- Gestaltung von Arbeits- und Beziehungsprozessen
- Gesundheit fördern und wiederherstellen
- Unterstützung bei der Selbstpflege
- Assistenz bei besonderen Pflegeanlässen
- Heilerziehungspflege und Sozialbetreuung
ist nach Lernfeldern aufgebaut.