Staatlich geprüfte Sozialbetreuer*innen und Pflegefachhelfer*innen
sind befähigt
1. als qualifizierte Zweitkraft in der Alten- und Behindertenhilfe und Familienpflege mitzuarbeiten,
2. im Team mit Pflegefachkräften in der ambulanten Pflege, der stationären Akutpflege und
der stationären Langzeitpflege zu arbeiten.
Altenhilfe/Behindertenhilfe:
Menschen aller Altersstufen in deren Alltag begleiten und betreuen
Familienpflege:
Aufgaben im Haushalt und die Betreuung von Kindern übernehmen
Ambulante Pflege/ Stationäre Akutpflege/ Stationäre Langzeitpflege:
Menschen in Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen, im häuslichen Umfeld und in Wohngruppen betreuen und pflegen
Aufgabenbereiche:
- Grundpflege, z.B.:
- Unterstützung bei der Körperpflege und beim Kleiden
- Beobachtung des Gesundheitszustandes von Pflegebedürftigen
- Hygiene- und Desinfektionsmaßnahmen ausführen
- Behandlungspflege, z.B.:
- Kontrolle von Vitalzeichen
- Medikamenteneingabe
- subkutane Injektionen
- Inhalationen
- Hauswirtschaftliche Versorgung, z.B.:
- Bereitstellen und Austeilen von Essen
- Kleider- und Wäschepflege
- Raumpflege und Desinfektion
- Beschäftigung, z.B.:
- Mitwirkung bei Freizeit- und Beschäftigungsmaßnahmen
- Begleitung bei Besorgungen, Arztbesuchen usw.
- Gesprächsführung
- Aktivierung
- Förderung
Einsatzbereiche:
- Behindertenwohnheime / Behindertenwerkstätten
- Tagespflegestätten der Behindertenhilfe
- Tagespflegestätten der Altenhilfe
- Ambulante Altenpflege und Krankenpflege
- Stationäre Krankenpflege
- Seniorenheime
- Seniorenpflegeheime
- Privathaushalte
- u. a.