• WebUntis
  • Office 365
  • Sharepoint

Berufsfachschule für Sozialpflege

Berufsbild

Staatlich geprüfte Sozialbetreuer*innen und Pflegefachhelfer*innen

sind befähigt
1. als qualifizierte Zweitkraft in der Alten- und Behindertenhilfe und Familienpflege mitzuarbeiten,
2. im Team mit Pflegefachkräften in der ambulanten Pflege, der stationären Akutpflege und
der stationären Langzeitpflege zu arbeiten.

 

Altenhilfe/Behindertenhilfe:
Menschen aller Altersstufen in deren Alltag begleiten und betreuen

Familienpflege:
Aufgaben im Haushalt und die Betreuung von Kindern übernehmen

Ambulante Pflege/ Stationäre Akutpflege/ Stationäre Langzeitpflege:
Menschen in Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen, im häuslichen Umfeld und in Wohngruppen betreuen und pflegen

 

Aufgabenbereiche:

  • Grundpflege, z.B.:
    • Unterstützung bei der Körperpflege und beim Kleiden
    • Beobachtung des Gesundheitszustandes von Pflegebedürftigen
    • Hygiene- und Desinfektionsmaßnahmen ausführen
  • Behandlungspflege, z.B.:
    • Kontrolle von Vitalzeichen
    • Medikamenteneingabe
    • subkutane Injektionen
    • Inhalationen
  • Hauswirtschaftliche Versorgung, z.B.:
    • Bereitstellen und Austeilen von Essen
    • Kleider-  und Wäschepflege
    • Raumpflege und Desinfektion
  • Beschäftigung, z.B.:
    • Mitwirkung bei Freizeit- und Beschäftigungsmaßnahmen
    • Begleitung bei Besorgungen, Arztbesuchen usw.
    • Gesprächsführung
    • Aktivierung
    • Förderung

 
Einsatzbereiche: 

  • Behindertenwohnheime / Behindertenwerkstätten
  • Tagespflegestätten der Behindertenhilfe
  • Tagespflegestätten der Altenhilfe
  • Ambulante Altenpflege und Krankenpflege
  • Stationäre Krankenpflege
  • Seniorenheime
  • Seniorenpflegeheime
  • Privathaushalte
  • u. a.
Wir benutzen Cookies

Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell für den Betrieb der Seite, während andere uns helfen, diese Website und die Nutzererfahrung zu verbessern (Tracking Cookies). Sie können selbst entscheiden, ob Sie die Cookies zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei einer Ablehnung womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.