Voraussetzungen für die Aufnahme in die Berufsfachschule für Sozialpflege
Voraussetzungen für die Aufnahme: |
● beendigte Vollzeitschulpflicht ● erfolgreiches Aufnahmegespräch ● Bewerber mit einer anderen Muttersprache als Deutsch ● ärztliches Zeugnis über die Eignung für den gewählten Beruf ● Nachweis über einen ausreichenden Masernschutz ● erweitertes amtliches Führungszeugnis ● endgültige Aufnahme nach Bestehen der Probezeit |
Die fachpraktische Ausbildung in außerschulischen Einrichtungen, z. B. Krankenhaus, Altenheim
und Behindertenheim kann nur erfolgen, wenn folgende Nachweise vorliegen:
- Nachweis über einen ausreichenden Masernschutz
- Unterweisung nach dem Infektionsschutzgesetz
- Arbeitsmedizinische Unterweisung nach der Biostoffverordnung
- Beratung nach der Biostoffverordnung
Die Unterweisungen und die Beratung werden zu Beginn des Schuljahres von der Berufsfachschule organisiert. Es fällt eine Selbstkostenbeteiligung von ca. 30,00 € an.