Berufsbild
Staatlich geprüfte Sozialbetreuer*innen und Pflegefachhelfer*innen
sind befähigt
1. als qualifizierte Zweitkraft in der Alten- und Behindertenhilfe und Familienpflege mitzuarbeiten,
2. im Team mit Pflegefachkräften in der ambulanten Pflege, der stationären Akutpflege und
der stationären Langzeitpflege zu arbeiten.
Altenhilfe/Behindertenhilfe |
Menschen aller Altersstufen in deren Alltag begleiten und betreuen |
Familienpflege |
Aufgaben im Haushalt und die Betreuung von Kindern übernehmen |
Ambulante Pflege |
Menschen in Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen, im häuslichen Umfeld und in Wohngruppen betreuen und pflegen |
Stationäre Akutpflege |
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Stationäre Langzeitpflege |
Aufgabenbereiche:
- Grundpflege, z.B.:
- Unterstützung bei der Körperpflege und beim Kleiden
- Beobachtung des Gesundheitszustandes von Pflegebedürftigen
- Hygiene- und Desinfektionsmaßnahmen ausführen
- Behandlungspflege, z.B.:
- Kontrolle von Vitalzeichen
- Medikamenteneingabe
- subkutane Injektionen
- Inhalationen
- Hauswirtschaftliche Versorgung, z.B.:
- Bereitstellen und Austeilen von Essen
- Kleider- und Wäschepflege
- Raumpflege und Desinfektion
- Beschäftigung, z.B.:
- Mitwirkung bei Freizeit- und Beschäftigungsmaßnahmen
- Begleitung bei Besorgungen, Arztbesuchen usw.
- Gesprächsführung
- Aktivierung
- Förderung
Einsatzbereiche:
- Behindertenwohnheime / Behindertenwerkstätten
- Tagespflegestätten der Behindertenhilfe
- Tagespflegestätten der Altenhilfe
- Ambulante Altenpflege und Krankenpflege
- Stationäre Krankenpflege
- Seniorenheime
- Seniorenpflegeheime
- Privathaushalte
- u. a.